Unser mobiles Tanzangebot

Jeder kann tanzen lernen

Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fassung vom 01.12.2012

A) Präambel

Die nachfolgenden AGB dienen der klaren Abgrenzung der Rechte und Pflichten im Rahmen der angebotenen Dienstleistung zwischen der Tanzschule Schritt für Schritt Doris und Johannes Retzer, Arberstraße 2, 93086 Wörth an der Donau und den Teilnehmern der angebotenen Kurse und Veranstaltungen.

Die Tanzschule Schritt für Schritt ist als mobile Tanzschule aktiv, d.h. sie bietet Kurse und sonstige Veranstaltungen an unterschiedlichen Einsatzorten an. Die Räumlichkeiten werden in der Regel von den Kursteilnehmern organisiert und zur Verfügung gestellt werden.

B) Tanzschulenbetrieb

Mit der Buchung eines Tanzkurses, oder von Tanzveranstaltungen sonstiger Art werden folgende Bedingungen anerkannt und wirksam:

  1. Jede Anmeldung, auch mündlicher und fernmündlicher Art, ist rechtsverbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühren, bis spätestens zur ersten Kursstunde.
  2. Die Haftung der Tanzschule Schritt für Schritt Doris und Johannes Retzer beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen der jeweiligen Tanzräumlichkeiten.
  3. Die jeweilige Hausordnung, die Preise, Angaben und Bedingungen des aktuellen Programms sind Bestandteile der allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrages. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht.
  4. Sollte ein Kurs aufgrund geringer Teilnahme nicht zustande kommen, werden die bereits angemeldeten Kursteilnehmer spätestens drei Tage vor Kursbeginn telefonisch benachrichtigt. Für vom Kursteilnehmer versäumte Kursstunden kann keine Erstattung der Kursgebühr, auch nicht anteilig, erfolgen.
    Sollte der Kursteilnehmer den Kurs aus zwingenden Gründen (z.B. längerfristige Erkrankung) abbrechen müssen, ist eine Teilnahme an einem nachfolgenden Kurs gleicher Art ab entsprechendem Zeitpunkt ohne Mehrkosten möglich.
    Bei zwingender Verhinderung der Trainer wird den Kursteilnehmern ein Ersatztermin für die ausgefallende Kursstunde angeboten.
  5. Bei der Ausübung sämtlicher Aktivitäten in den Tanzschulräumen haften wir nur für Schäden, soweit uns oder unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
  6. Für Garderobe, Wertgegenstände und Geld kann nicht gehaftet werden.
  7. Die Auswahl des Lehrpersonals für die Kurse, die Auswahl der Veranstaltungsräume am Ort, sowie die Gestaltung des Unterrichts, sowohl im Programm, als auch im zeitlichen Ablauf bleibt ausschließlich der Tanzschule vorbehalten.
  8. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Mündliche Auskünfte und Zusagen des Personals begründen eine rechtliche Verpflichtung nur dann, wenn sie von der Tanzschule schriftlich bestätigt werden.
  9. Alle Kurse sind auch für Singles. Die Tanzschule ist nicht verpflichtet, die sich als Kursteilnehmer anmelden, einen Hospitanten zur Verfügung zu stellen, sie kann lediglich bei der Vermittlung eines Tanzpartners unverbindlich behilflich sein. Das „Nichterscheinen“ und oder das tänzerische Können eines Tanzpartners entbindet nicht von der Zahlung der Gebühr und stellt kein außerordentliches Kündigungsrecht dar.
  10. Die im Unterricht erworbenen Fähigkeiten, Schrittfolgen, Figuren und Choreographien dürfen nicht zu gewerblichen oder sonstigen Zwecken an Dritte weiter gegeben werden. Die Tanzschule ist bei Verletzung der Urheberrechte zu Schadenersatzansprüchen berechtigt. Es sind keinerlei Mitschnitte per Ton oder Video von Unterricht, Workshops, Shows, Turniere gestattet.


C) Club-Tanzkurs

Wir unterscheiden zwischen Tanzkursen mit fester Dauer (z.B. 6 x 1,5 Stunden) und den Club-Tanzkursen, die regelmäßig wöchentlich stattfinden (z.B. Linedance am Mittwoch). Zusätzlich zu den genannten Allgemeinen Geschäftsbedingen gelten speziell für Clubmitglieder:

  1. Clubtanzstunden werden grundsätzlich nur ab einer Teilnehmerzahl von mindestens 20 Personen durchgeführt. Die Tanzschule behält sich das Recht vor, Clubtanzstunden mit einer zu kleinen Teilnehmerzahl zusammenzulegen oder abzusagen. Bei Absage durch die Tanzschule erfolgt eine zeitanteilige Vergütung der bereits bezahlten Clubgebühr.
  2. Der Kurs findet ganzjährig statt, außer während der bayerischen Schulferien (Weihnachten, Ostern , Pfingsten, Sommer, Herbst/Allerheiligen) und an Feiertagen. Die Sommerferien werden verkürzt.
  3. Der Clubbeitrag ist jeweils zum Ersten eines Monats im Voraus fällig und wird von uns per Lastschrift eingezogen.
    Im III. Quartal werden aufgrund der Sommerferien nur Juli und September berechnet!
  4. Eine Kündigung ist nach einer Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten, mit einer Frist von 4 Wochen zum 30.06. bzw. 31.12. möglich. Diese ist schriftlich an die Mobile Tanzschule Schritt für Schritt Doris und Johannes Retzer Arberstraße 2, 93086 Wörth/Donau zu richten. Maßgeblich zur Einhaltung der Frist ist der Zugang der schriftlichen Kündigung. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein halbes Jahr.
  5. Wird der vertraglich vereinbarte Clubbeitrag für die Mitgliedschaft nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, hat die Tanzschule Schritt für Schritt Doris und Johannes Retzer nach vorheriger angemessener Fristsetzung ein außerordentliches Kündigungsrecht.
  6. Sollte aus zwingenden Gründen der Tanzschule , kein Unterricht stattfinden können, behalten wir uns eine Absage einzelner Clubstunden vor. Eine Absage erteilen wir rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail. Es wird hierfür gemeinsam ein Ersatztermin festgelegt.
  7. Bei Vorliegen von längerfristigen gesundheitlichen Gründen des Clubmitglieds, ist eine außerordentliche Kündigung des Clubmitglieds vor Ablauf des halben Jahres möglich
  8. Auf vom Clubmitglied versäumte Kursstunden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Clubbeitrags.
  9. Das Clubmitglied ist damit einverstanden, dass die Clubgebühr angehoben werden kann. Diese Anhebung muss von Seiten der Tanzschule Schritt für Schritt Doris und Johannes Retzer mit einer Frist von 6 Wochen zum 30.06. bzw. 31.12. angekündigt werden. Dies geschieht durch Ansage im Unterricht und durch einen Aushang in den Unterrichtsräumlichkeiten. Sofern daraufhin keine schriftliche Kündigung erfolgt, gelten die Änderungen als akzeptiert.
  10. Für alle von den Teilnehmern abgegebenen Daten gilt, dass diese nur zu organisatorischen Zwecken verwendet werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Alle Daten werden vertraulich behandelt. Eine Änderung der Daten ist der Mobilen Tanzschule Schritt für Schritt Doris und Johannes Retzer schnellstmöglich mitzuteilen.


D) Schlusserklärung:

Es gilt deutsches Recht . Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gerichtsstand für beide Parteien ist das für die Tanzschule zuständige Amtsgericht Regensburg.

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